Staatliche Förderung von Einbruchschutz

Bei Renovierungs- oder Umbauarbeiten von Immobilien im Bestand gibt es die Möglichkeit, für den Einbau einbruchhemmender Produkte eine staatliche Förderung bzw. einen Zuschuss zu erhalten. Nachfolgend informieren wir Sie über die bundesweiten staatlichen Förder- bzw. Zuschussprogramme der KfW und der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere interessante Förderaspekte bei Maßnahmen des Einbruchschutzes im Zusammenhang mit verschiedenen Förderprodukten finden Sie in der BMWK-Förderdatenbank. Geben Sie in der Schnellsuche den Suchbegriff "Einbruch" ein.

Faltblatt Einbruchschutz zahlt sich aus

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Bundesweite Förderangebote

Gefördert werden Investitionen in Sicherheitstechnik sowohl als Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz als auch in Kombination mit barrierereduzierenden oder energieeffizienten Maßnahmen.

 

Förderprogramm Einbruchschutz der KfW als Einzelmaßnahme durch Zuschuss oder Kredit

Investitionen in Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch in Bestandsbauten stehen derzeit nur als Kreditvariante im Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)“ zur Verfügung. Für das Förderprogramm "Einbruchschutz - Investitionszuschuss - 455-E" stehen 2023 keine Mittel zur Verfügung. Es können daher keine Anträge gestellt werden. Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen und werden ausgezahlt, sobald die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen ist. Weitere Informationen der KfW dazu finden Sie hier sowie im Faltblatt "Einbruchschutz zahlt sich aus".

Die KfW fördert beispielsweise

  • den Einbau neuer einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren,
  • den Einbau oder die Aufarbeitung von Fenstern,
  • den Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden sowie den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon und Terrassentüren (z. B. Fensterstangenschlösser, Bandseiten­sicherungen),
  • den Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung (Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser sind erfüllt)
  • den Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion (Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 sind erfüllt, die Einbruchmeldefunktion weist keine Abweichung von der vorgenannten Norm auf, bei der Scharf- und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeit von der vorgenannten Norm eingehalten.)

 

Alle wichtigen Informationen zu den entsprechenden Förderprodukten der KfW finden Sie hier.   

Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)

Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) in den Teilprogrammen BEG WG - Effizienzhausförderung Wohngebäude (Kredit-261 bei der KfW) und BEG EM - Einzelmaßnahmenförderung (Zuschussförderung BEG EM bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) gefördert.

Es sind Energie-Effizienz-Experten bzw. -Expertinnen (EEE) zu beauftragen, die die Einhaltung der energieeffizienten Anforderungen prüfen und bestätigen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Info-Centern der KfW und das BAFA:

In vier Schritten zur Förderung

  1. Lassen Sie sich vor Beginn der Sanierung bzw. des Umbaus zu den Themen Einbruchschutz und Energieeffizienz beraten. Alle wichtigen Informationen zum Einbruchschutz erhalten Sie bei Ihrer nächstgelegenen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle. Zudem sollten Sie auf Basis einer unabhängigen Energieberatung ein umfassendes Sanierungskonzept erstellen lassen. Für die Energieberatung empfiehlt die KfW Sachverständige aus der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de. Eine „Vor-Ort-Beratung“ wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Förderberechtigte Energieberater sind in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Förderprogramme des BAFA“ veröffentlicht. Auch die Verbraucherzentralen bieten eine geförderte Energieberatung an.
     
  2. Stellen Sie vor Beginn der Baumaßnahme einen Förderantrag.
     
  3. Beauftragen Sie nur spezialisierte Fachunternehmen, nachdem Sie die Zusage erhalten haben. Polizeilich empfohlene Fachbetriebe finden Sie über unsere Fachbetriebssuche.
     
  4. Lassen Sie sich vom Fachunternehmen den fachgerechten Einbau schriftlich mit der Fachunternehmerbestätigung bescheinigen. Die Fachunternehmerbestätigung können Sie unter www.kriminalpraevention.de/finanzanreize.html sowie auf der Website der KfW unter der Rubrik "Formulare" hier herunterladen.

Zum Faltblatt "Einbruchschutz zahlt sich aus".

Welchen Einbruchschutz empfiehlt die Polizei?

Sofern Sie sich für die Realisierung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen eines KfW-Produkts entschließen, müssen Haus- und Wohnungseingangstüren mindestens der Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 (geprüfte und am besten zertifizierte einbruchhemmende Bauprodukte) entsprechen.
Die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 sollte als Mindestanforderung an den Einbau von leicht erreichbaren Fenster und Fenstertüren ebenfalls berücksichtigt werden. Ausgenommen sind Fenster und Fenstertüren, die nur mit einer Aufstiegshilfe erreichbar sind und vor denen keine Standfläche für den Einbrecher gegeben ist. Bei erhöhtem Einbau sollten Fenster und Fenstertüren als Grundsicherung der Widerstandsklasse RC 1 N nach DIN EN 1627 entsprechen.  

Sofern Sie Gitter einbauen, sollten diese ebenfalls mindestens die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 erfüllen.  

Einbruchhemmende Rollläden – nach DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse RC 2 – leisten ebenfalls Widerstand bei dem Versuch, sich gewaltsam Zutritt in den zu schützenden Bereich zu verschaffen. Sie können ihre einbruchhemmende Funktion jedoch nur erfüllen, wenn sie tatsächlich geschlossen sind. Hilfreich sind hier automatischen Steuerungen.  

Als Nachweis für die geprüfte und zertifizierte Einbruchhemmung sollten ein Produktzertifikat sowie die Montageanleitung und eine ausgefüllte Montagebescheinigung vorgelegt werden. Hersteller von geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten finden Sie mit unserer Herstellersuche. Polizeilich empfohlene Fachbetriebe in Ihrer Nähe finden Sie mit unserer Fachbetriebssuche.

Nachrüstsysteme (Schlösser) müssen der DIN 18104 Teil 1 (aufschraubbar) oder Teil 2 (im Falz eingelassen) entsprechen und von einem Fachunternehmen eingebaut werden, das auf einem Errichternachweis für mechanische Sicherungseinrichtungen der Landeskriminalämter benannt ist. Mehrfachverriegelungssysteme nach DIN 18251 ab der Klasse 3 bzw. Einsteckschlösser nach DIN 18251 ab Klasse 4 jeweils mit Sperrbügelfunktion sind ebenfalls förderfähig. In der Broschüre „Sicher wohnen“ sind alle hier aufgeführten Anforderungen für die förderfähigen einbruchhemmenden Bauteile noch einmal eingehend beschrieben.  

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind nach DIN EN 50 131-1 bzw. DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, mindestens Grad 2, zu projektieren und zu errichten. Einbruchmeldeanlagen sollten nur durch Fachunternehmen eingebaut werden, die auf den Errichternachweisen der Landeskriminalämter für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen benannt sind. Die fachlichen Anforderungen für den Einbau von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) finden Sie im Faltblatt „Alarmanlagen richtig planen“ der Polizeilichen Kriminalprävention, das auch eine Checkliste mit Hinweisen zum Einbau einer ÜMA/EMA enthält.

 

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