Alarmanlagen: Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA)
Hinweis: Zur Wiedergabe der Vorlesen-Funktion wird der Dienst von LinguaTec GmbH verwendet. Mit Aktivierung des Vorlesen-Buttons erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass LinguaTec möglicherweise Ihre Nutzerdaten erhebt, nutzt und weiterverarbeitet.
Mechanische Sicherungen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, stehen an erster Stelle. Sie können dem Täter einen bestimmten Widerstand entgegensetzen und einen Einbruch unter Umständen verhindern. Daher sind sie eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz.
Zusätzlich eingebaute Einbruchmeldeanlagen (EMA) bieten darüber hinaus besonderen Schutz. Denn durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Einbrecher, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht. Zudem verhindert die Alarmanlage die Gefahr, einem Einbrecher in die Arme zu laufen, wenn Sie nach Hause kommen.
Am besten ist es, die mechanische Sicherungstechnik mit der elektronischen Überwachung sinnvoll zu kombinieren. Grundsätzlich sollte die EMA so erweitert werden, dass auch ein Überfallalarm ausgelöst werden kann.
In Abhängigkeit Ihrer gewählten mechanischen Grundsicherung ergibt dies eine Einstufung in das K-EINBRUCH-Level B+ bwz. A+.
Überwachungsarten
Bei der Überwachung gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen die Fallenüberwachung, bei der bestimmte Bereiche durch Bewegungsmelder überwacht werden, und zum anderen die Außenhautüberwachung, bei der insbesondere Fenster und Türen mit Kontakten überwacht werden. Welche Überwachungsart für Sie geeignet ist, klären Sie am besten in einem Beratungsgespräch mit einem Fachbetrieb, oder Sie wenden sich direkt an Ihre (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle.
Fallenüberwachung
Bei der Fallenüberwachung erfolgt die Alarmauslösung erst dann, wenn Einbrecher bereits in den von der EMA überwachten Bereich eingedrungen sind. Hauptsächlich werden diejenigen Bereiche durch Bewegungsmelder überwacht, die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten werden.
Je nach Funktionsart haben die Melder unterschiedliche Bezeichnungen, wie zum Beispiel Infrarot-Bewegungsmelder, Ultraschall-Bewegungsmelder, Mikrowellen-Bewegungsmelder oder eine Kombination aus zwei unterschiedlichen Prinzipien.
Bei der Auswahl müssen Art, Ausstattung und Nutzung der Räume sowie Umwelteinflüsse besonders berücksichtigt werden.
Außenhautüberwachung
Bei der Außenhautüberwachung werden vor allem Türen und Fenster auf Öffnen und Durchbruch überwacht.
Die Außenhautüberwachung hat zwei wesentliche Vorteile: Zum einen erfolgt die Alarmierung bereits, bevor Einbrecher eingedrungen sind. Zum anderen kann die Anlage auch bei Anwesenheit, zum Beispiel nachts, eingeschalten werden.
Aus diesem Grund ist die Außenhautüberwachung besonders für bewohnte Objekte geeignet. Da eine reine Außenhautüberwachung meist sehr teuer ist, wird diese Überwachungsart oft mit der Fallenüberwachung kombiniert.
So wird alarmiert
Es gibt verschiedene Alarmierungsarten. Der Externalarm soll den Täter durch akustische Signalgeber vor Ort abschrecken. Mithilfe des Fernalarms wird ein Alarm an eine hilfeleistende Stelle weitergeleitet. Auch die Kombination der beiden Alarmierungsarten ist möglich.
Der Internalarm dient zur Information der Bewohner bei Anwesenheit und interner Scharfschaltung der Anlage.
Externalarm
Im Betriebszustand „extern scharf” werden im Alarmfall in der Regel akustische Signalgeber im Gebäude (Sicherungsbereich) angesteuert. Durch einen solchen lauten Alarm im Gebäude soll der Täter physisch unter Druck gesetzt und möglichst vertrieben werden. Es ist zulässig, zusätzlich einen optischen Signalgeber (z.B. Rundum-/Blitzleuchte) zu installieren, damit Interventionskräfte das Objekt im Alarmfall besser finden.
Um eine sinnvolle Alarmverifikation zu gewährleisten, sollte ein Alarm immer zusätzlich als Fernalarm weitergemeldet werden, wodurch akustische Signalgeber unter Umständen entfallen können.
Fernalarm
Der Fernalarm dient zur Unterrichtung einer ständig personell besetzten Stelle. Diese leitet im Alarmfall die vertraglich vereinbarten Vorprüfungen und hilfeleistenden Maßnahmen ein.
In der Regel handelt es sich hierbei um Notruf- und Serviceleitstellen sowie Interventionsstellen. Wichtig sind die Qualifikation und die Zusicherung, dass auch über Interventionspersonal verfügt werden kann, welches eine Alarmvorprüfung (Verifikation) durchführt. Achten Sie bei der Auswahl solcher Stellen auf eine entsprechende Zertifizierung eines akkreditierten Prüfinstituts (z.B. VdS).
Neben Alarmen können auch weitere wichtige Meldungen, wie Scharf-/Unscharfschaltung, Störung etc. übertragen werden. Eine Alarmweiterleitung direkt zur Polizei kann nur in besonderen Fällen und unter Einhaltung der sogenannten ÜEA-Richtlinie erfolgen.
Internalarm
Der interne Alarm dient nicht zur Alarmierung Außenstehender. Er soll lediglich die im Gebäude anwesenden Personen aufmerksam machen. Dies ist nötig, da berechtigte anwesende Personen versehentlich, wie z.B. durch das Öffnen eines Fensters, Alarm auslösen können. Hierbei handelt es sich um einen Falschalarm. Daher darf der Alarm nur im Objekt hörbar sein. Zu diesem Zweck werden Internsignalgeber eingesetzt, die im ganzen Haus hörbar sind. Diese Signalgeber sollten nicht in Schlafräumen oder in unmittelbarer Nähe der EMA-Zentrale installiert sein.
Liegt eine Bedrohung vor, kann durch die manuelle Betätigung eines Überfallmelders Alarm ausgelöst werden. Dieser wird als Fernalarm an eine ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle weitergeleitet.
Falschalarm
Falschalarme sind ungewollte Alarme, die überwiegend durch falsch projektierte und installierte Anlagenteile entstehen. Oft sind auch Bedienungsfehler die Ursache, die durch Einhaltung der so genannten „Zwangsläufigkeit” vermieden werden können.
Durch häufige Falschalarme, die zudem kostenpflichtig sein können, verliert die Einbruchmeldeanlage ihre „Glaubwürdigkeit”. Dies hat letztendlich zur Folge, dass im Ernstfall keine Hilfe geleistet oder herbeigerufen wird, oder dies nicht mit der erforderlichen Dringlichkeit geschieht. Oftmals werden falschalarmträchtige Anlagen nicht mehr eingeschaltet, so dass die Investition vergeblich war.
Der richtige Typ
Für die Planung und den Einbau von Einbruchmeldeanlagen (EMA) gibt es europäische und nationale Normen sowie andere Richtlinien. Die Polizei hat diese und weitere Anforderungen in einem Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von EMA zusammengefasst. Er steht qualifizierten Installateuren zur Verfügung.
EMA sind in verschiedene Klassen bzw. Grade unterteilt. Die Einteilung richtet sich nach der Höhe des Einbruchrisikos. Aus diesem Grund ist die Auswahl des richtigen Alarmanlagengrads bzw. der richtigen Alarmanlagenklasse entscheidend. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle.
In vielen Bundesländern erhalten Sie dort außerdem einen Adressennachweis mit qualifizierten Errichterunternehmen.
Der richtige Grad
Einbruchmeldeanlagen (EMA) werden anhand des Risikos in verschiedene Sicherheitsstufen unterteilt. Die Normung sieht insgesamt vier Grade vor. Beachten Sie bitte, dass der Grad 1 unterhalb der polizeilichen Anforderungen liegt und aus diesem Grund nicht empfohlen wird.
Für den Schutz von Personen und kleineren Wohnobjekten reicht eine ÜMA/EMA der Klasse A bzw. des Grads 2 mit mittlerer Überwindungssicherheit und mittlerer Ansprechempfindlichkeit aus.
Verwenden Sie eine ÜMA/EMA der Klasse B, Grad 3 mit hoher Überwindungssicherheit und mittlerer Ansprechempfindlichkeit, wenn Personen oder Wohnobjekte mit erhöhter Gefährdung bzw. kleine Gewerbeobjekte oder öffentliche Objekte überwacht werden sollen.
Zum Schutz von Personen, Gewerbe-, öffentlichen Objekten und Wohnobjekten mit hoher Gefährdung sollten ÜMA/EMA der Klasse C, Grad 4, mit sehr hoher Überwindungssicherheit und erhöhter Ansprechempfindlichkeit gewählt werden.
Der richtige Einbruchmelder (Typ)
Die Auswahl der geeigneten ÜMA/EMA hängt von den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Nutzung und den Umwelteinflüssen ab.
Für die Überwachung von Türen und Fenstern eignen sich zum Beispiel Öffnungs-, Verschluss- und Durchbruchmelder. Räume können beispielsweise mit Bewegungsmeldern oder Infrarot-Lichtschranken überwacht werden. Für die Überwachung von Wänden werden z.B. Alarmdrahttapeten und Körperschallmelder eingesetzt.
Auf dem Markt sind zudem einige „exotische” Melder erhältlich, die auch auf alltägliche Umwelteinflüsse reagieren und somit oft Falschalarm auslösen. Lassen Sie sich daher von einem Fachbetrieb ausgiebig beraten.
Checkliste zum Einbau einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage
- Lassen Sie sich über den Aufbau einer Überfallmeldeanlage (ÜMA) bzw. einer Einbruchmeldeanlage (EMA) und die an diese zu stellenden Anforderungen von Fachleuten wie zum Beispiel (Kriminal-)Polizeiliche Fachberater individuell und eingehend beraten.
- Bestimmen Sie die für Ihr Objekt am besten geeignete Überwachungsart:
- Außenhautüberwachung, bei der alle sicherungsrelevanten Öffnungen, wie Türen und Fenster, in der Außenhaut des zu schützenden Objektes überwacht werden
- Fallenüberwachung, bei der vorwiegend die Bereiche überwacht werden, die ein Täter mit großer Wahrscheinlichkeit betreten wird; oder eine Kombination aus beiden Überwachungsarten
- Die Planung und Installation einer ÜMA/EMA sollte möglichst so erfolgen, dass bei einem Einbruchversuch die Alarmauslösung bereits erfolgt, bevor Einbrecher die mechanischen Sicherungseinrichtungen überwunden haben.
- Die EMA ist so zu planen und zu installieren, dass sie nur scharf geschaltet werden kann, wenn sie in allen Teilen funktionsfähig ist (Teil der Zwangsläufigkeit).
- Bestehen Sie zur Vermeidung von Falschalarmen darauf, dass der durch die EMA überwachte Bereich erst nach Unscharfschaltung betreten werden kann (zum Beispiel durch Verwendung von Scharfschalteinrichtungen mit zusätzlicher Verriegelung der Türen). Fachleute sprechen hierbei von der Einhaltung der so genannten „Zwangsläufigkeit”.
- Wählen Sie die für Ihr Objekt am besten geeignete Alarmierungsart. Möglich ist unter anderem ein Externalarm über Signalgeber (Blinkleuchte und Sirene) mit einer Alarmweiterleitung an den Hilfeleistenden.
- Fordern Sie von den Errichterunternehmen detaillierte Angebote an, in denen neben der Auflistung der einzelnen Geräte auch genaue Beschreibungen darüber enthalten sind, was, wie, womit und warum überwacht wird (Sicherungskonzeption).
- Beauftragen Sie für die Projektierung und Installation der ÜMA/EMA ein qualifiziertes Errichterunternehmen, welches langjährige Erfahrung im Bau von ÜMA/EMA nachweisen kann. Polizeilich empfohlene Fachbetriebe finden Sie mit unserer Fachbetriebssuche. Achten Sie auch darauf, dass das Errichterunternehmen ständig erreichbar ist und unverzüglich mit einer möglichen Störungsbeseitigung beginnen kann.
- Lassen Sie sich vor der Auftragsvergabe bestätigen, dass Planung, Geräteauswahl, Installation und Instandhaltung von ÜMA/EMA unter Einhaltung der einschlägigen Normen/Bestimmungen/Regelwerke/Richtlinien, insbesondere der Normenreihen DIN EN 50130, 50131, 50136 und der DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, in der jeweils neuesten veröffentlichten Fassung erfolgt. In diesen Normen/Regelwerken werden ÜMA/EMA je nach Qualität in verschiedene Grade eingeteilt. Die Polizei empfiehlt jedoch nur die Grade 2, 3 und 4. Der Grad 1 liegt unterhalb der polizeilichen Anforderungen und wird aus diesen Gründen nicht empfohlen.
- Achten Sie darauf, dass ausschließlich Geräte eingesetzt werden, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Prüf-/Zertifizierungsstelle (zum Beispiel vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, Bonn, oder von der VdS Schadenverhütung GmbH, Köln) geprüft bzw. zertifiziert sind und eine entsprechende Prüfnummer besitzen, so dass deren Tauglichkeit nachgewiesen ist.
- Vereinbaren Sie, dass Ihnen nach Abschluss der Installationsmaßnahmen detaillierte Verlege-, Verdrahtungs-, Anschluss- und Verteilerpläne übergeben werden, damit eine ordnungsgemäße und zeitsparende Ausführung von Wartungen gewährleistet ist.
- Beachten Sie, dass das Errichterunternhmen Sie ausführlich in die Bedienung Ihrer ÜMA/EMA einweisen muss. Zudem müssen Ihnen ein Betriebsbuch sowie eine ausführliche Bedienungsanleitung übergeben werden.
- Lassen Sie sich nach Abschluss der Installation eine Anlagenbeschreibung nach dem bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog der Polizei für Errichterunternehmen von ÜMA/EMA ausstellen, um bei eventuellen Mängeln einen Rechtsanspruch begründen zu können. Achten Sie darauf, dass nur die von Ihnen verlangten Abweichungen von den Regelwerken, die Ihnen ausführlich mit den entsprechenden Auswirkungen erläutert wurden, in der Anlagenbeschreibung festgehalten sind.
- Vereinbaren Sie einen zirka vierwöchigen Probelauf nach Fertigstellung der ÜMA/EMA. Die Anlage kann nur dann als „abgenommen und übergeben” angesehen werden, wenn alle Unterlagen überreicht wurden und während des Probelaufes keinerlei Fehlfunktionen und Falschalarme aufgetreten sind, die auf Projektierungsmängel oder Installationsfehler zurückgeführt werden können.
- Stellen Sie sicher, dass die ÜMA/EMA in regelmäßigen Abständen von einem qualifizierten Unternehmen gewartet bzw. in Stand gehalten wird. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die bestimmungsgemäße und zuverlässige Funktion.
- Art und Umfang der ÜMA/EMA sowie deren Sabotagesicherheit gegen Überwindungsversuche müssen dem zugrunde gelegten Gefährdungsgrad entsprechen.