Das K-EINBRUCH-Siegel
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Das Key-Visual der K-EINBRUCH-Kampagne ist das rote Siegel. Dieses gibt es in drei Varianten:
Langes Siegel
Die lange Variante steht ausschließlich für die Kommunikation des programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes zur Verfügung. Dritte dürfen dieses Siegel nicht verwenden.
Mittleres und kurzes Siegel für Partner
Beim Einsatz des Siegels sind diverse Rahmenbedingungen zwingend zu beachten:
Mindesthöhe
Es ist sicherzustellen, dass das Siegel eine Mindesthöhe von 3 cm einnimmt. Nur so ist die Lesbarkeit der diversen Siegelelemente garantiert.
Skalierung
Es ist zu beachten, dass das Siegel proportional vergrößert und nicht verzerrt wird.
Als Verband, Zertifizierungsstelle nach DIN ISO/IEC 17065, Versicherung oder Bank können Sie auf Ihrer Website auf die Unterstützung von K-EINBRUCH hinweisen. Dazu können Sie einen Linkbanner des K-EINBRUCH-Siegels auf der eigenen Website einbauen.
Es stehen zwei Arten von Linkbannern zur Verfügung:
Kurzes Siegel
Mittleres Siegel
Wichtig:
Sie müssen das Banner zwingend auf folgende URL verlinken: www.k-einbruch.de. Im Gegenzug werden Sie von uns für die Dauer Ihrer Linkplatzierung unter
K-EINBRUCH-Netzwerk mit einem Gegenlink aufgenommen. Die Verlinkung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Hierzu benötigen wir im Anschluss an Ihre realisierte Verlinkung Ihr Logo in der Auflösung von Mindestbreite 450 Pixel und 72dpi sowie die gewünschte Ziel-URL für den Gegenlink. Dieses schicken Sie bitte per E-Mail an partner@k-einbruch.de.
Daten anfordern
Die Bild- bzw. Bannerdaten erhalten Sie ganz einfach, indem Sie eine Anfrage an partner@k-einbruch.de senden. Sie können ein für den Druck optimiertes JPG des K-EINBRUCH-Siegels oder das Banner als PNG zum Einbinden auf Ihrer Website anfordern. Nachdem Ihre Eignung geprüft und als positiv bewertet wurde, erhalten Sie die Bild- bzw. Bannerdaten und können diese entsprechend der Vorgaben des Manuals in Ihren Prinprodukten einsetzen bzw. auf Ihrer Website platzieren.
Rechtlicher Hinweis
Weitere Nutzungsmöglichkeiten für die beiden deutschen Markeneintragungen 302012006966 KEINBRUCH (Wortmarke) und 302012006967 KEINBRUCH (Wort-/Bildmarke) bestehen nicht und werden bei Zuwiderhandlungen von der Zentralen Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes im Auftrag des markeninhabers des Innenministeriums Baden-Württemberg rechtlich verfolgt.
Belegexemplar
Beim Einsatz des Siegels auf Printprodukten ist unaufgefordert ein Belegexemplar an die Zentrale Geschäftsstelle zu übersenden:
Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
info@polizei-beratung.de