Das Errichter-Gütesiegel

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Errichterunternehmen, die in einem Adressennachweis von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen, für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen oder für Videoüberwachungsanlagen gelistet sind, haben die Möglichkeit, mit dem K-EINBRUCH-Errichter-Gütesiegel der herausgebenden Polizeidienststelle auf diese Listung hinzuweisen. Dieses Gütesiegel kann beispielsweise auf firmeneigenen Katalogen, Broschüren, auf der Unternehmenswebsite oder auf dem Briefkopf angebracht werden.

Beim Einsatz des Siegels sind diverse Rahmenbedingungen zwingend zu beachten:

 

 

Mindesthöhe

Es ist sicherzustellen, dass das Gütesiegel eine Mindesthöhe von 3 cm einnimmt. Nur so ist die Lesbarkeit der diversen Siegelelemente garantiert.

Skalierung

Das Gütesiegel darf nur proportional in seiner Größe verändert werden. Verzerrungen sind zwingend zu vermeiden.

Farbgebung

Wichtig ist, dass keine Änderungen an den Farben oder den Schriften vorgenommen werden!

Teilabbildung

Das Gütesiegel darf nur in der vorgegebenen Variante verwendet werden. Es dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Auch eine auszugsweise Darstellung ist nicht gestattet.

Als gelisteter Errichter können Sie zudem auf Ihrer Website auf die Listung im polizeilichen Adressnachweis hinweisen. Dazu können Sie ein Linkbanner des Errichter-Gütesiegels auf der eigenen Website einbauen. Das Banner steht in folgenden Größen zur Verfügung:  

902 px x 210 px
728 px x 162 px
468 px x 114 px  

 

Wichtig:
Sie müssen das Banner zwingend auf folgende URL verlinken: https://www.k-einbruch.de. Im Gegenzug werden Sie von uns für die Dauer Ihrer Linkplatzierung in der jeweils zutreffenden Rubrik unter K-EINBRUCH-Netzwerk mit einem Gegenlink aufgenommen. Die Verlinkung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Hierzu benötigen wir im Anschluss an Ihre realisierte Verlinkung Ihr Logo in der Auflösung von Mindestbreite 450 Pixel und 72dpi sowie die gewünschte Ziel-URL für den Gegenlink. Dieses schicken Sie bitte per E-Mail an partner@k-einbruch.de.

 

Daten anfordern

Die Bild- bzw. Bannerdaten erhalten Sie ganz einfach, indem Sie eine Anfrage an die den Adressnachweis herausgebende Polizeidienststelle in Ihrem jeweiligen Bundesland senden. Sie können ein für den Druck optimiertes JPG des Gütesiegels oder das Banner als PNG zum Einbinden auf Ihrer Website anfordern.

Nachdem Ihre Listung geprüft und als positiv bewertet wurde, erhalten Sie die Bild- bzw. Bannerdaten und können diese beliebig in Ihren Printprodukten einsetzen bzw. auf Ihrer Website platzieren.

 

Rechtlicher Hinweis

Errichterunternehmen, die nicht in dem jeweiligen Adressnachweis gelistet werden, dürfen das Siegel sowie einzelne Bestandteile des Siegels als auch die Wortmarke KEINBRUCH und die Abbildung des Polizeisterns nicht verwenden.

 

Belegexemplar

Beim Einsatz des Gütesiegels auf Printprodukten ist unaufgefordert ein Belegexemplar an die Zentrale Geschäftsstelle zu übersenden: 

Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
info@polizei-beratung.de

 

Übergangsregelung für bereits gedruckte Medien

Die Verwendung der nachfolgenden Formulierung als Fließtext bei gleichbleibender Schriftart und Schriftgröße ist übergangsweise weiterhin zulässig (Vorgaben des „alten“ Pflichtenkataloges, Stand 2008):
Firma ... ist/ Meine Firma ist/ wir sind aufgenommener Handwerksbetrieb im aktuellen Errichternachweis „Mechanische Sicherungseinrichtungen“ des Landeskriminalamtes ...

Unsere Empfehlung:
Informieren Sie sich über Einbruchschutz kompetent, kostenlos und neutral bei einer (Kriminal)polizeilichen Beratungsstelle.

  • Ergänzungen und Weglassungen sind unzulässig.
  • Für Firmen, deren Zweigstellen nicht alle im Errichternachweis stehen, gilt folgende Formulierung: Firma ..., Zweigstelle ... ist aufgenommener ...
  • Die Begriffe Landeskriminalamt und/oder (Kriminal)polizeiliche Beratungsstelle dürfen optisch nicht hervorgehoben werden.
  • Mit dem Begriff „Polizei“ und/oder mit Symbolen, Signets oder Marken der Polizei darf nicht geworben werden.