Werden Sie Premiumpartner von K-EINBRUCH!

Premiumpartner der Initiative K-EINBRUCH und Unterstützer 2023

Aufnahmebedingungen für Premiumpartner

Die Premiumpartner der Kampagne K-EINBRUCH unterstützen uns, indem sie sich finanziell an verschiedenen Werbemaßnahmen beteiligen und die Initiative dadurch bekannt machen. Die Polizeiliche Kriminalprävention bewirbt die Premiumpartner dafür prominent auf der K-EINBRUCH-Website bzw. nennt sie als Partner bei den jeweiligen Maßnahmen.

Aufgenommen werden

  • Herstellerfirmen, die in den Herstellerverzeichnissen des Bayerischen Landeskriminalamts gelistet sind.
  • Herstellerfirmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA), wenn sie über eine geprüfte und zertifizierte Überfall- und Einbruchmeldeanlage (Gesamtsystem) verfügen. Es müssen grundsätzlich Anlagenteile/Geräte für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (Gesamtsystem) eingesetzt werden, die sowohl einzeln als auch auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von hierfür nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldeanlagentechnik akkreditierten Zertifizierungsstellen für die/den entsprechende/n Klasse/Grad geprüft und zertifiziert sind. Die Mindestanforderungen der Polizei an Einbruchmeldeanlagen sind im „Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ festgelegt. Herstellerfirmen von Einbruchmeldesysteme, die auf Techniken wie Druckalarm, Infraschall oder Volumenüberwachung aufbauen, können nicht aufgenommen werden, da für diese Technik bisher keine Prüfungen und Zertifizierungen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen. Daher sind die Mindestanforderungen für eine Empfehlung durch die Polizei, die durch die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) für die Empfehlung von Einbruchmeldeanlagen vorgegeben sind, nicht gegeben. Solche Systeme können durch die Polizei nicht empfohlen werden. Zudem ist der Aufbau solcher Systeme nicht mit einer klassischen Einbruchmeldeanlage nach Pflichtenkatalog vergleichbar.
  • Errichterunternehmen, die in einem Adressennachweis von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen, für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen oder für Videoüberwachungsanlagen gelistet sind.
  • Verbände, Zertifizierungsstellen nach DIN ISO/IEC 17065, Versicherungen und Banken.

Bei Interesse senden Sie eine E-Mail an: partner@k-einbruch.de