Seit dem 16.02.2022 können wieder Anträge im Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“ gestellt werden. Die Förderung war aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl zunächst ausgesetzt worden.
Nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2022 stehen die Bundesmittel für die Einbruchschutzförderung im KfW-Zuschussprogramm 455-E jetzt wieder zur Verfügung. Informationen zum Förderprogramm gibt es bei der KfW.