Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist davon nicht betroffen. Investitionen für den Einbau von einbruchhemmenden Fernstern und Fenstertüren in Bestandsbauten werden damit weiterhin bezuschusst.
In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden z.B. folgende Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert:
- Einbau/Austausch von Fenstern und Fenstertüren,
- Einbau/Austausch von Haustüren,
- Nachrüstung einbruchhemmender Produkte, wie z. B. selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser.
Wichtig:
Es ist eine Energie-Effizienz-Expertin bzw. ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) zu beauftragen, die bzw. der die Einhaltung der energieeffizienten Anforderungen prüft und bestätigt. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!