Angepasst wurden die Förderbedingungen zum Einbruchschutz in dem KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (455-E).
Das hat sich zum 01.04.2019 geändert:
- Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
- Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
- Gefördert werden nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
- Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.