Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW war vom 24.01.2022 bis 22.02.2022 mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Alle bis dahin gestellten Anträge werden jedoch noch nach den alten Kriterien bearbeitet.
Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) war davon nicht betroffen.
In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden z.B. folgende Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert:
- Einbau/Austausch von Fenstern und Fenstertüren,
- Einbau/Austausch von Haustüren,
- Nachrüstung einbruchhemmender Produkte, wie z. B. selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser.
Wichtig:
Es ist eine Energie-Effizienz-Expertin bzw. ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) zu beauftragen, die bzw. der die Einhaltung der energieeffizienten Anforderungen prüft und bestätigt. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!