Einen guten Einbruchschutz erhalten Sie durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Roll- und Klappläden nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2). Diese werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen.
Sicherung von Fenstern geht vor
Häufig wird tagsüber eingebrochen, wenn die Roll- und Klappläden gewöhnlich nicht heruntergelassen bzw. geschlossen sind. Auf die Sicherung der Fenster selbst kann deshalb nicht verzichtet werden! Mit einer automatischen Steuerung können die Rollläden - unabhängig von der Anwesenheit der Bewohner - heruntergelassen werden. So können Sie gleichzeitig einen bewohnten Eindruck erwecken.
Bei offensichtlich unbewohnten Gebäuden, wie z.B. bei einem Ferienhaus, kann die geschlossene Fläche eines einbruchhemmenden Rollladens darüber hinaus helfen, Einbruchschäden am Fenster zu reduzieren.