Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl stehen für das Förderprogramm "Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E" derzeit keine Fördermittel zur Verfügung. Anträge können daher aktuell nicht gestellt werden.
Die Förderung kann erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2022 wieder aufgenommen werden. Sobald eine Entscheidung des Parlamentes zum Bundeshaushalt 2022 getroffen wird, geben wir dies auf unserer Website bekannt.