Fenster, Balkon- und Terrassentür

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Übliche Fensterkonstruktionen bieten in der Regel keinen Schutz - meist werden sie vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. Besonders gefährdet sind leicht erreichbare Fenster, Terrassen- und Balkontüren. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei Fensterrahmen, Beschlägen und Verglasungen ankommt.

Überprüfen Sie allerdings auch Ihr eigenes Verhalten und beachten Sie folgende Hinweise:

  • Verschließen Sie die Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.
  • Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.
  • Rollläden sollten zur Nachtzeit - und keinesfalls tagsüber - geschlossen werden, damit sie nicht sofort Ihre Abwesenheit signalisieren.

Neubau/Umbau

Geprüfte einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- und Terrassentüren) nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) einen guten Einbruchschutz. Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit um ein Fensterelement „aus einem Guss“. Dies entspricht dem K-EINBRUCH-Level B.

Widerstandsklassen

Einbruchhemmende Fenster werden in sieben Widerstandsklassen [RC] 1 N bis [RC] 6 eingeteilt, wobei [RC] 6 für die höchste Widerstandsklasse steht. Die Einsatzmöglichkeiten sollten im Rahmen einer (kriminal-)polizeilichen Beratung geklärt werden.

Die Widerstandsklasse [RC] 1 N kann als Grundsicherung für Fenster bei erhöhtem Einbau eingesetzt werden, wenn mangels Standfläche (z.B. Balkon) eine Aufstiegshilfe erforderlich ist. In der Widerstandsklasse [RC] 2 N wird auf die Sicherheitsverglasung verzichtet. Dies ist nur empfehlenswert, wenn kein direkter Angriff auf die Verglasung zu erwarten ist.

Uneingeschränkt empfehlenswert sind Fenster ab der Widerstandsklasse [RC] 2. Gleichwertig sind Fenster, die nach der bisherigen, bis September 2011 gültigen Vornorm, der DIN V ENV 1627, geprüft wurden. Inwieweit die Widerstandsklassen denjenigen der Vornorm entsprechen, ist mit nachfolgender Tabelle annähernd dargestellt:

Sicherstellung der Qualität (Zertifizierung)

Die Erfahrung zeigt, dass die Herstellung einbruchhemmender Fenster eine besonders hohe Verarbeitungsgenauigkeit erfordert. Um sicherzustellen, dass die Fenster auch wirklich entsprechend dem geprüften Musterfenster gefertigt werden, sollte die Produktion einer laufenden neutralen Qualitätsüberwachung mit regelmäßigen Kontrollprüfungen unterliegen.

Erkennbar ist dies an der Kennzeichnung des Fensters mit einem der hier dargestellten Zeichen:

Fachgerechter Einbau

Einbruchhemmende Fenster können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie nach der Anleitung des Herstellers fachgerecht eingebaut werden. Auf die Aushändigung einer Montagebescheinigung sollte bestanden werden.

Polizeilich empfohlene Fachbetriebe in Ihrer Nähe finden Sie mit unserer Fachbetriebssuche.

Von der Polizei empfohlene Hersteller von geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Fenstern und Fassaden finden Sie mit unserer Herstellersuche.

Kellerfenster

Handelt es sich bei den Kellerfenstern um „normale“ Fensterkonstruktionen, z.B. in Souterrain-Wohnungen, empfiehlt es sich, diese wie Erdgeschossfenster zu sichern oder mit Gittern auszustatten.

Nachrüstung

Der Einbruchschutz von Fenstern kann im nachhinein immer noch deutlich verbessert werden. Wichtig ist, dass nur eine fachgerechte Montage der Sicherungen und Beschläge den Einbruchschutz erhöht.

 

Einbruchhemmende Fensterbeschläge und abschließbarer Fenstergriff / aufschraubbare Zusatzschlösser

Einfache Fensterbeschläge haben keine einbruchhemmende Wirkung. Geprüfte einbruchhemmende Fensterbeschläge nach DIN 18104 in Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen erhöhen den Einbruchschutz. Dies entspricht dem K-EINBRUCH-Level B.

Bei Holz- oder Kunststoffenstern mit Einhand-Drehkippbeschlägen kann der vorhandene Beschlag vom Fachbetrieb häufig um Sicherheitselemente erweitert bzw. gegen einen einbruchhemmenden Beschlag ausgetauscht werden. Abschließbare Fenstergriffe allein reichen nicht aus, weil sie keinen Aufhebeschutz bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll. Ob Ihre Fenster für eine solche Nachrüstung geeignet sind, sollte mit der (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle bzw. dem Fachbetrieb besprochen werden.

Eine Nachrüstung mit aufschraubbaren Zusatzsicherungen ist immer möglich. wichtig ist auch hier eine fachgerechte Montage. Die Sicherung sollte mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. Griffseitige Zusatzsicherungen müssen abschließbar sein. Dies entspricht dem K-EINBRUCH-Level B.

Im Herstellerverzeichnis der Polizei finden Sie sowohl geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Nachrüstprodukte als auch geprüfte und zertifizierte, in den Falz eingelassene Nachrüstprodukte. Mit diesen Produkten ist eine dem K-EINBRUCH-Level B entsprechende Absicherung durch einen Fachbetrieb möglich.

Verglasungen

Übliche Isolierverglasungen haben keine einbruchhemmende Wirkung. Je nach Gefährdung können im Einzelfall einbruchhemmende Verbundsicherheitsgläser nach DIN EN 356 ab der Klasse P 4 A nachgerüstet werden.

Ob dies möglich ist, klären Sie am besten in Rücksprache mit der (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle bzw. dem Fachbetrieb.          

Fenster werden häufig aufgehebelt. Deshalb reicht die Nachrüstung mit einbruchhemmenden Gläsern alleine nicht aus.

Einbruchhemmende Vergitterung

Fenster, vor allem häufig gekippte, wie z.B. WC-Fenster, können mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen Demontage.

Durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Gitter nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) erhält man einen guten Einbruchschutz. Die Gitterelemente werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt (z. B. Anbindung an das Mauerwerk). Diese Gitter entsprechen dem K-EINBRUCH-Level B.

Widerstandsklassen

Einbruchhemmende Gitter werden nach DIN EN 1627 in sechs Widerstandsklassen [RC] 1 bis [RC] 6 eingeteilt, wobei [RC] 6 für die höchste Widerstandsklasse steht. Empfehlenswert sind Gitter ab der Widerstandsklasse [RC] 2. Gleichwertig sind Gitter, die nach der bisherigen, bis September 2011 gültigen Gitternorm DIN 18106 geprüft wurden.

Sicherstellung der Qualität (Zertifizierung)

Die Erfahrung zeigt, dass die Herstellung einbruchhemmender Gitter eine besonders hohe Verarbeitungsgenauigkeit erfordert. Um sicherzustellen, dass die Gitterkonstruktionen auch wirklich entsprechend dem geprüften Mustergitter gefertigt werden, sollte die Produktion einer laufenden neutralen Qualitätsüberwachung mit regelmäßigen Kontrollprüfungen unterliegen.

Erkennbar ist dies an der Kennzeichnung des Gitters mit den hier dargestellten Zeichen oder einer Identifizierungsnummer:

Fachgerechter Einbau / Montagebescheinigung

Einbruchhemmende Gitter können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie nach der Anleitung des Herstellers fachgerecht eingebaut werden. Auf die Aushändigung einer Montagebescheinigung sollte bestanden werden.

Polizeiliche empfohlene Fachbetriebe in Ihrer Nähe finden Sie mit unserer Fachbetriebssuche.

Von der Polizei empfohlene Hersteller für geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Gitter finden Sie mit unserer Herstellersuche.

Dort sind unter anderem auch Gitterelemente für Lichtschächte zu finden.

 

Konstruktionsmerkmale

Falls geprüfte Gitter nicht in Frage kommen, genügt manchmal auch ein vom Schlosser gefertigtes Gitter, das nach folgenden Merkmalen gefertigt ist:

  • mindestens 18 mm dicke Gitterstäbe
  • Abstand der Gitterstäbe maximal 12 cm
  • Berührungspunkte der Gitterstäbe verschweißt
  • massive Befestigung im Baukörper mit auf den Wandaufbau abgestimmten, nicht demontierbaren Befestigungsmitteln
  • mehr als vier Befestigungspunkte

 

Kellerfenster

Handelt es sich bei den Kellerfenstern der Bauform nach um Standardfenster, können diese wie in der Rubrik „Einbruchhemmende Fenster“ beschrieben gesichert werden.

Bei Kellerfenstern mit massiven Stahllochblenden müssen diese stabil im Mauerwerk verankert und gegen das Öffnen gesichert werden, z. B. mit einem Hangschloss oder durch eine Verschraubung der Rahmen.

Andere mögliche Sicherungen sind feststehende Gitter, raumseitig montierte, abschließbare Fenstergitter oder vorgelegte Riegelstangen, z. B. aus Flachstahl. Auch Betongitter schützen vor Einbruch.

 

Kellerlichtschacht

In Kellerlichtschächten können Täter meist ungesehen „arbeiten“. Betonierten Kellerlichtschächten sollte beim Neubau der Vorzug gegeben werden. Sie lassen sich mechanisch besonders gut sichern.

Eine effektive Sicherungsart sind Rollenrostsicherungen.

Eine gute einbruchhemmende Wirkung haben auch Elemente aus stahlarmierten Glasbetonbausteinen.

Kommt dies nicht in Frage, sollten die Gitterroste wenigstens mit speziellen Abhebesicherungen (am besten an allen vier Ecken) gesichert werden. Die Sicherungen, idealerweise aus Flacheisen, sollten tief im Lichtschacht verankert sein. Bei Kunststofflichtschächten wird die Befestigung im Mauerwerk empfohlen.

Bei gut gesicherten Kellerlichtschächten kann auf eine Sicherung der Kellerfenster selbst verzichtet werden.

Von der Polizei empfohlene Hersteller für geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Gitter finden Sie mit unserer Herstellersuche.